Schulnummer: 03B02

Adresse:
Erbeskopfweg 6-8     
13158 Berlin

Telefon:
(030) 500 199 - 10
(030) 500 199 - 25

Fax:
(030) 500 199-24

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Sekretariat - Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
7.15 – 15.00 Uhr
Mittwoch
7.15 – 13.00 Uhr
Freitag
7.15 – 12.00 Uhr

 

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist das Sekretariat in der Zeit von 10.00 – 11.30 Uhr (auch für Lehrkräfte) geschlossen.

 

Sprechzeiten für Schüler*innen und Studierende laut Schulordnung während der regulären Pausenzeiten!

 

Während der Berliner Ferien nur nach telefonischer Rücksprache

 

Impressum

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NICHTSCHÜLERPRÜFUNG FÜR ERZIEHERINNEN UND ERZIEHER


 

 

Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren im sozialpädagogischen Bereich tätig sind, in mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Berufs- und Lebenserfahrung gesammelt haben, über fundierte Fachkenntnisse und praktische Handlungskompetenz in diesen Arbeitsfeldern verfügen, aber keine entsprechende Ausbildung absolviert haben, dann ist die Nichtschüler/innenprüfung zur Erzieherin oder zum Erzieher vielleicht das Richtige für Sie.

Wenn Sie es gewohnt sind, sich selbstständig Wissen anzueignen, sich gut selbst organisieren können und frei von Prüfungsangst sind, dann bringen Sie gute Voraussetzung mit. Falls Sie sich zusätzlich in hohem Maße eigenverantwortlich auf die Prüfungen vorbereiten können und wollen, dann ermöglicht Ihnen die Nichtschüler/innenprüfung in Berlin den Abschluss als Staatlich anerkannte Erzieherin oder Staatlich anerkannter Erzieher.

Für die Zulassung zur Nichtschüler/innenprüfung gelten u. a. die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme der regulären fachschulischen Ausbildung (vgl. Sozialpädagogik-verordnung Berlin). Es handelt sich hierbei jedoch um eine externe Prüfung und nicht um ein dreijähriges Studium an einer Beruflichen Fachschule für Sozialpädagogik. Für die Abnahme der Prüfung entstehen für Sie keine Kosten.

Diese externe Prüfung besteht aus mehreren Prüfungsteilen:

  • Facharbeit
  • schriftliche Prüfungen in zwei Lernfeldern und
  • mündliche Prüfungen in mindestens vier bis maximal sechs Lernfeldern.

Bitte richten Sie ihre Bewerbung an:

Jane-Addams-Schule
Oberstufenzentrum Sozialwesen
Straßmannstraße 14/16
10249 Berlin
Telefon: 030 – 4202760
Telefax: 030 – 420276321

Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Meldebescheinigung über einen Wohnsitz im Land Berlin seit mind. 12 Monaten oder Nachweis über eine derzeit in Berlin ausgeübte Berufstätigkeit
  • aktuelles erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (am Beginn der Bewerbungsfrist nicht älter als zwei Monate)
    Zur Beantragung erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Gespräch weitergehende Unterlagen.
  • aktuelles berufsbezogenes ärztliches Gesundheitszeugnis (zu Beginn der Bewerbungsfrist nicht älter als zwei Monate)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelles Lichtbild
  • aktuelle Briefmarke für einen Großbrief und für einen Standardbrief
  • alle Nachweise Ihrer schulischen und beruflichen Vorbildung
  • alle Nachweise Ihrer beruflichen Tätigkeit in (zwei) verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern von Erzieherinnen und Erziehern
  • Nachweis Ihrer individuellen Vorbereitung auf die Nichtschüler/innenprüfung

Frau Simone Matlik ist als Prüfungsvorsitzende für alle Fragen zur Nichtschüler/innenprüfung für Erzieherinnen und Erzieher im Land Berlin Ihre Ansprechpartnerin. Zur Zulassung vereinbaren Sie bitte unbedingt einen persönlichen vor-Ort-Termin. Diesen können Sie per Mail oder telefonisch vereinbaren.

Sie erreichen Frau Matlik:

  • unter der Telefonnummer +49 30 420276-340 oder
  • persönlich zu folgenden Sprechzeiten (dienstags: 10.00 bis 16.30 Uhr und freitags 15 bis 16.30 Uhr im Raum 3.2.07c) oder
  • per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle weiteren Informationen zur Nichtschüler/innenprüfung finden Sie auf der Homepage der Jane-Addams-Schule: https://www.osz-soz.de/nichtschuelerpruefung-fuer-erzieherinnen/

Die Entscheidung über die Zulassung (einschließlich der Zuweisung an eine staatliche Fachschule für Sozialpädagogik) wird den Antragstellerinnen und Antragstellern spätestens bis zum Ablauf von acht Wochen nach Antragsschluss bekanntgegeben.

 

 

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