STAATLICH GEPRÜFTE ERZIEHERIN
STAATLICH GEPRÜFTER ERZIEHER
(Berufsbegleitendes Teilzeitstudium)
LEITGEDANKE
Kinder und Jugendliche zu betreuen, zu bilden und zu erziehen erfordert Fachkräfte, die als Personen über ein hohes pädagogisches Ethos, menschliche Integrität sowie gute soziale und persönliche Kompetenzen zur Gestaltung von Gruppensituationen und zum Verstehen jedes Menschen in seiner Individualität verfügen.
AUFGABENBEREICHE
- Unterstützung, Förderung, Gestaltung und Sicherung der Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
- Planung und Gestaltung von Bildungs– und Entwicklungsanregungen
- Beobachtung, Reflexion und Dokumentation von Entwicklungsprozessen
- Zusammenarbeit mit den Erziehungs–/ Sorgeberechtigten im Team und mit anderen Institutionen
- Begleitung und Unterstützung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund /mit Beeinträchtigungen
ZIEL DER AUSBILDUNG
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, Erziehungs-, Bildungs– und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern eigenverantwortlich tätig zu sein. Weiterhin sollen die Studierenden befähigt werden, Spracherwerb und Sprachentwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und deren Kenntnisse der deutschen Sprache zu vertiefen und zu erweitern. Im Rahmen der Fachschulausbildung ist der zusätzliche Erwerb der Fachhochschulreife möglich. (APVO-Sozialpädagogik v. 11. Feb. 2006)